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Verbleibsnachweis bei der Ausfuhr
ist dem
Antrag
auf
Ausfuhrgenehmigung
für genehmigungspflichtige Waren vom r
Ausführer
als
Internationale Einfuhrbescheinigung
(
International Import Certificate
) des
Käuferland
es beizufügen, wenn Waren, die nicht in Teil I der
Ausfuhrliste
(
Anlage
AL) genannt sind, oder relevante Unterlagen oder
Software
dazu ausgeführt werden. Die zuständige Genehmigungsstelle kann hiervon Befreiung erteilen, sofern dadurch die außenwirtschaftsrechtlichen Belange nicht gefährdet werden.
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Verbleibsnachweis bei der Einfuhr
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