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Verbrauchsteuem
sind - Steuern, die auf Gegenstände des Massenkonsums erhoben werden. Sie werden durch die Hauptzollämter verwaltet (Ausnahme: Getränkesteuern der Gemeinden, Biersteuer der Länder) und stehen dem Bund zu. Verbrauchsteuern werden erhoben auf Bier, Branntwein, Essigsäure, Glühlampen, Leuchtröhren, Kaffee, Mineralöl. Salz, Schaumwein, Spielkarten, Tabak, Tee, Zigaretten, Zigarren, Zucker und Zündmittel. Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern, d.h. der Herstellerbetrieb ist Steuerpflichtiger und kalkuliert die Steuer in die Preise ein.
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