Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Verbrauchsteuer

(engl. consumtion tax) Als Verbrauchsteuer werden i Abgaben bezeichnet, die den Ver oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Während die Verbrauchsteuern von dem Endverbraucher getragen werden, werden sie beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Verbrauchsteuern zählen daher zu den indirekten + Steuern. Die Ertragskompetenz ist nicht einheitlich; das Aufkommen bestimmter Verbrauchsteuern steht ausschließlich dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zu. Das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer steht hingegen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Die wichtigsten Verbrauchsteuern sind die Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Kaffeesteuer.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verbrauchsteuem
Verbrauchsteuern

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Preisabweichung Herstellkostenabweichung Deckungskauf
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum