A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Verbrauchsteuer
(engl. consumtion tax) Als Verbrauchsteuer werden i
Abgaben
bezeichnet, die den Ver oder
Gebrauch
bestimmter
Waren
belasten. Während die
Verbrauchsteuern
von dem
Endverbraucher
getragen werden, werden sie beim
Hersteller
oder beim
Handel
erhoben.
Verbrauchsteuern
zählen daher zu den indirekten +
Steuern
. Die Ertragskompetenz ist nicht einheitlich; das
Aufkommen
bestimmter
Verbrauchsteuern
steht ausschließlich dem Bund, den Ländern oder den
Gemeinden
zu. Das
Aufkommen
der
Einfuhrumsatzsteuer
als Verbrauchsteuer steht hingegen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Die wichtigsten
Verbrauchsteuern
sind die Branntweinsteuer,
Biersteuer
,
Schaumweinsteuer
,
Mineralölsteuer
,
Tabaksteuer
und
Kaffeesteuer
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verbrauchsteuem
Verbrauchsteuern
Weitere Begriffe :
Preisabweichung
Herstellkostenabweichung
Deckungskauf
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum