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Verbund wirtschaft

Der Begriff V. wird sowohl inner-wie zwischenbetrieblich angewandt. Damit wird immer eine Zusammenarbeit zur gemeinschaftlichen wirtschaftlicheren Erfüllung einer Gesamtaufgabe bezeichnet, bei der die Selbständigkeit der zur Leistung beitragenden Betriebsteile oder Betriebe teilweise oder ganz aufgegeben wird. Die innerbetriebliche V. (Verbund ene Produktion) ist durch freiwillige oder zwangsläufige Leistungsverbund enheit gekennzeichnet. Es lassen sich beschaffungs-, produktions und absatzwirtschaftliche Verbund enheit unterscheiden. Bei beschaffungswirtschaftlicher Verbund enheit werden Kaufentscheidungsprozesse gekoppelt und koordinierte Einkaufstrategien entwickelt. Im produktionswirtschaftlichen Bereich kann durch alternative Fertigung (Sukzessiv oder Simultanproduktion) oder Stufenfertigung eine rationellere Anlagenausnutzung erzielt werden. Die V. baut dabei auf ähnlichen oder komplementären Prozessen und Technologien auf. Die starrste Form der innerbetrieblichen V. liegt bei der Kuppelproduktion vor. Absatzwirtschaftliche Verbund enheit erweist sich als zweckmäßig, wenn seitens der Nachfrage Sach-, Dienst oder beide Arten von Leistungen
gemeinsam verbraucht werden, oder wenn sich durch gemeinsames Angebot eine bessere Marktdurchdringung ergibt. Die zwischenbetriebliche V. findet sich besonders auf dem Energiesektor, wie z. B. bei Kooperation von Stromerzeugern in einem gemeinsamen Energienetz sowie bei dem Zusammenwirken von Erzeugern verschiedener Energiearten (Wasserkraft, Atomkraft, Kohle etc.) zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung. In der kommunalen V. sind verschiedenartige Betriebe (Elektrizitäts-, Gas und Wasserwerke) im sog. Querverbund zusammengeschlossen. In jüngster Zeit verbreitet sich der sog. Verkehrsverbund verschiedenartiger öffentlicher Verkehrsbetriebe in Großstädten. Verkehrsbetriebe sind auch in anderer Weise typisch für V., weil mehrere Leistungsarten (Personen und Güterverkehr, Linien und Gelegenheitsverkehr) unter Ausnutzung desselben Anlagevermögens abgewickelt werden; erhebliche Kostensenkungen können durch Auslastungs und selektive Anpassung erreicht werden. Im weitesten Sinne kann von V. bei vertikalen und horizontalen Konzernen gesprochen werden, weil dabei regelmäßig ein Verbund einzelner oder mehrerer Funktionen verwirklicht wird.

 

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