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Verbundgruppe
Die Verbundgruppen umfassen einen wichtigen Bereich der Kooperation. »Sie sind auf Dauer angelegte Verbände, an denen selbstständige Unternehmen beteiligt sind« (Tietz, 1993a, S. 254). Die klassischen Verbundgruppen des Handels, so Einkaujsgemeinschajten und Freiwillige Ketten, sind überwiegend Betriebsverbände, d.h. Verbindungen von Betrieben zum Zwecke der gemeinschaftlichen Erfüllung von Teilaufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Aufgabenerfüllung hinsichtlich der übrigen, nicht koordinierten Aufgaben.
Die Tätigkeit der Verbundgruppen im Handel bezieht sich i.d.R. auf (vgl. Lieb-mann/Zentes, 2001, S. 283):
- die Beschaffung von Waren
- die Festlegung von Absatzgebieten
- die Entwicklung und Förderung von Handelsmarken
- die Durchführung von Marketingaktivitäten wie Sonderpreisaktionen
- das Delkredere
- die Zentralregulierung.
Die Intensität der Kooperation in den Verbundgruppen hat sich in den letzten Jahren stark in Richtung eines Gruppenmarketing erhöht (vgl. Zentes/Swoboda, 2000a, S. 135). Dies ist auf den erhöhten Wettbewerbsdruck in vielen Branchen durch großflächige, filialisierte Fachmarktsysteme zu erklären. Um der Marketingkraft dieser Händler begegnen zu können, erhöhen die Verbundzentralen sukzessive auch die marketingtechnische Anbindung ihrer mittelständischen Anschlusshäuser, um über integrierte Marketing- und Markenprogramme ein größeres Gegengewicht zu den Filialisten zu schaffen. Diese Entwicklung lässt die Abgrenzung zu Franchisesystemen (Franchising) zunehmend verschwimmen, da diese Anbindung in vielen Fällen über Franchiseverträge erreicht wird.
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