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Vereidigter Buchprüfer

Eine in § 128 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorgesehene Berufsbezeichnung nach einer bestandenen Berufsprüfung, die dazu befähigt, nur bestimmte Prüfungen von Jahresabschlüssen durchführen zu können. Letztmalig konnte die berufliche Qualifikation im Jahr 2004 erworben werden. Mit der Novelle der WPO ist der Berufsstand der vereidigten Buchprüfer geschlossen worden, d.h. es werden keine neuen Berufsangehörigen mehr bestellt. Die bisher qualifizierten Berufsangehörigen können entweder über eine vereinfachte Prüfung die Wirtschaftsprüferqualifikation erwerben oder den Titel weiterführen.

 

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