ist ein freiwilliger Personenzusammenschluß, der auf Dauer bestehen soll und unter einem einheitlichen Namen ein bestimmtes Ziel verfolgt. Sein Bestand ist vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig. Man unterscheidet den nicht-wirtschaftlichen Verein, dessen Hauptzweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (z.B. Sportverein), und den wirtschaftlichen Verein (z.B. Aktiengesellschaft). Vereine bedürfen einer Satzung, eines Vorstands und einer Mitgliederversammlung zur Regelung ihrer Angelegenheiten (§§ 21 ff BGB).