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Z
Verein
ist ein freiwilliger Personenzusammenschluß, der auf Dauer bestehen
soll
und unter einem einheitlichen Namen ein bestimmtes
Ziel
verfolgt. Sein
Bestand
ist vom
Wechsel
seiner
Mitglieder
unabhängig.
Man
unterscheidet den nicht-
wirtschaftlich
en Verein, dessen Hauptzweck nicht auf einen
wirtschaftlich
en
Geschäftsbetrieb
gerichtet ist (
z
.
B
. Sportverein), und den
wirtschaftlich
en Verein (
z
.
B
.
Aktiengesellschaft
).
Vereine
bedürfen einer
Satzung
, eines
Vorstand
s und einer Mitgliederversammlung zur
Regelung
ihrer Angelegenheiten (§§ 21 ff BGB).
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Verein Hamburger Assecuradeure e.V.
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