Verkauf

die private oder gewerbliche Veräusserung eines Gegenstandes gegen Zahlung eines Entgelts. Kauf. Verkauft werden können auch eine Gesamtheit von Gegenständen, z.B. eine Erbschaft (Erbschaftskauf) oder ein Unternehmen, ferner: Rechte (Abtretung) und Anwartschaften. Siehe auch: Verkaufslizenz.

Im Mietrecht:

Wird die Wohnung eines Mieters vom Vermieter an einen neuen Eigentümer verkauft, so behalten sämtliche abgeschlossenen Mietverträge ihre Gültigkeit weiter. Dabei ist wichtig zu wissen, dass auch mündliche Mietverträge weiterhin wirksam sind. Das bestehende Mietverhältnis wird mit dem Käufer der Wohnung per Gesetz fortgesetzt. Der Mieter ist daher keineswegs verpflichtet - wie viele irrtümlich meinen -, mit dem neuen Vermieter einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Auf diese Weise wird der unredliche Versuch gestartet, einen neuen Mietvertrag mit geänderten Konditionen, meist zu Lasten des Mieters, zu erhalten.
Der Käufer hat die Möglichkeit, die vom Mieter innegehaltene Wohnung zu kündigen, wenn der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund hat und die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Ist der Vermieter selbst auf die Wohnung angewiesen, so macht er Eigenbedarf geltend. Eine Kündigung kann allerdings erst dann ausgesprochen werden, wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und diese Eintragung dem Mieter mit Hilfe eines Grundbuchauszugs nachgewiesen wurde.
Die Mieter von umgewandelten Eigentumswohnungen genießen zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz einen weiteren Schutz. Wird die Wohnung nach der Umwandlung verkauft, darf der Käufer frühestens nach Ablauf einer dreijährigen Sperrfrist wegen Eigenbedarfs kündigen (gemäß § 577a BGB). Die Kündigungssperrfrist kann bis zu 10 Jahre dauern, je nach Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen. Die jeweiligen Landesregierungen sind ermächtigt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Frist beginnt erst mit der Grundbucheintragung des Käufers. Die normale Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten kommt zu dieser Drei-Jahres-Sperrfrist noch hinzu. Dabei ist auch wichtig zu wissen, dass der Kauf einer Wohnung für sich allein keinen Kündigungsgrund darstellt.
Weitere Stichwörter:
Eigenbedarf, Grundbucheintragung, Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben, Kündigungsschutz, Kündigungssperrfrist, Mietvertrag, Mündlicher Mietvertrag, Sozialklausel, Umwandlung

bzw. Kauf (§ 433 BGB) ist der gegenseitige Vertrag, durch den sich ein Teil zur Übertragung eines Gegenstands (z. B. Sache, Recht) gegen die Verpflichtung des anderen Teils zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet. Freihändiger V. (§ 385 BGB) ist der V. einer Sache, die einen Börsenpreis oder Marktpreis hat, durch eine zu einer öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis. Der freihändige V. ist bei der Versteigerung hinterlegungsfähiger Sachen zulässig. Lit.: Westphalen, F. Graf v., Allgemeine Verkaufsbedingungen, 5. A. 2003; Alpmann-Pieper, A., Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, 14. A. 2006

Kauf.




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