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Verkaufsprospekt

Prospekt

Der Emittent von Wertpapieren ist verpflichtet, spätestens drei Tage vor der Emission oder dem Verkauf Angaben über sich und das angebotene Wertpapier zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist das Wertpapierverkaufsprospektgesetz.

 

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Weitere Begriffe : Bilanzanalyse, Kennzahlen der Vermögens- und Kapitalstruktur Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen freiwillige Gerichtsbarkeit
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