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Verkaufsprospekt
Prospekt
Der
Emittent
von
Wertpapiere
n ist verpflichtet, spätestens drei Tage vor der
Emission
oder dem
Verkauf
Angaben über sich und das angebotene
Wertpapier
zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage
ist das Wertpapierverkaufsprospektgesetz.
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Verkaufsprospekt von Kapitalanlagegesellschaften
Weitere Begriffe :
Bilanzanalyse, Kennzahlen der Vermögens- und Kapitalstruktur
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
freiwillige Gerichtsbarkeit
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