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Verkehrsmittel
V. sind die für den Verkehr erforderlichen Geräte und Einrichtungen. I In betriebswirtschaftlicher Sicht gehören dazu Fahrzeuge, Wege und Stationen, Umsteige und Aufenthalts bzw. Umschlags und Lagerungseinrichtungen, Ladungsträger(Ladeeinheit) und Fördergerätesowie die für Verkehrszwecke erforderlichen Informations und Steue-mngseinrichtungen. Für Verkehrsbetriebe und logistische Abteilungenanderer Betriebe sind V. die wichtigsten Betriebsmittel, unabhängig davon, ob sie im Eigentum des Betriebesstehen, gemietet wurden, oder wie diemeisten Wege unentgeltlich genutzt werden können.
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