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Verlagerungsverfahren
Näherungsverfahren
zur
Kostenverteilung
bei zwei in gegenseitigem
Leistungsaustausch
stehenden
Kostenstellen
(meistens
Hilfskostenstellen
). Gang des Verfahrens: Die nachgelagerte
Kostenstelle
belastet die vorgelagerte
Kostenstelle
nicht mit den
Kosten
der abgegebenen
innerbetrieblichen Leistungen
. Die auf diese Weise bei der leistenden (nachgelagerten)
Kostenstelle
verbleibenden
Kosten
, welche auf die empfangende (vorgelagerte)
Kostenstelle
verrechnet werden müßten, werden bei der leistenden
Kostenstelle
auf die ihr nachgelagerten
Kostenstellen
verteilt. Dabei ist der
Verteilungsschlüssel
der empfangenden (vorgelagerten)
HilfsKostenstelle
anzuwenden. Da in diesem
Schlüssel
auch die leistende (nachgelagerte)
Kostenstelle
enthalten ist, bleibt ein Restbetrag, eine sog. Verteilungsspitze, bei der leistenden
Kostenstelle
übrig, welcher analog erneut verteilt werden muß. Dieses
Verfahren
wird auch als Schlüsselkürzung bezeichnet.
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