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Verlagerungsverfahren

Näherungsverfahren zur Kostenverteilung bei zwei in gegenseitigem Leistungsaustausch stehenden Kostenstellen (meistens Hilfskostenstellen). Gang des Verfahrens: Die nachgelagerte Kostenstelle belastet die vorgelagerte Kostenstelle nicht mit den Kosten der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen. Die auf diese Weise bei der leistenden (nachgelagerten) Kostenstelle verbleibenden Kosten, welche auf die empfangende (vorgelagerte) Kostenstelle verrechnet werden müßten, werden bei der leistenden Kostenstelle auf die ihr nachgelagerten Kostenstellen verteilt. Dabei ist der Verteilungsschlüssel der empfangenden (vorgelagerten) HilfsKostenstelle anzuwenden. Da in diesem Schlüssel auch die leistende (nachgelagerte) Kostenstelle enthalten ist, bleibt ein Restbetrag, eine sog. Verteilungsspitze, bei der leistenden Kostenstelle übrig, welcher analog erneut verteilt werden muß. Dieses Verfahren wird auch als Schlüsselkürzung bezeichnet.

 

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