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Verlust
im Gegensatz zum Gewinn negativer Erfolg.
1. Handelsrechtlich ist es ein Jahresfehlbetrag (Gewinn-und-Verlust-Rechnung), in der Bilanz ist die Summe der Passiva größer als die Summe der Aktiva.
2. Steuerrechtlich ist es der Überschuss der Betriebsausgaben über die Betriebseinnahmen.
3. Betriebswirtschaftlich ist es die negative Differenz zwischen Leistung und Kosten.
Vermögen im Unterschied zur Stromgröße Einkommen ist das Vermögen eine Bestandsgröße und entspricht der Summe aller einer Person zustehenden geldwerten Güter und Rechte zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei den privaten Haushalten kann dies Geldvermögen, Sachvermögen (oder auch Humankapital) sein.
1. In der Kostenrechnung ist Verlust der Überschuss der Kosten über die Leistungen.
2. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist Verlust der Überschuss der Aufwendungen über die Erträge.
Verlust ist also das negative Ergebnis unternehmerischen Handelns, das i.d.R. in quantitativer Form gemessen wird. In den unterschiedlichen Erfolgsrechnungen wird er jeweils spezifisch bezeichnet. In der handelsbilanziellen GuV als Jahresfehlbetrag, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind bzw. im Rahmen der Gewinnverwendungsrechnung als Bilanzverlust. In der Kostenrechnung als Betriebsverlust, wenn die Kosten höher als die Leistungen sind, und in der steuerlichen Einkommensermittlung als negatives Einkommen, wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen.
Gegensatz ist der Gewinn.
Der Verlust ist ein Begriff des Rechnungswesens. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Verlust die negative Differenz von Aufwendungen und Erträgen. In der Bilanz ist der Verlust die negative Differenz zwischen Aktiva und Passiva. In der Kostenrechnung ist der Verlust die negative Differenz zwischen Kosten und Leistungen beziehungsweise Erlösen.
(engl. loss, deficit) Verlust ist die Abnahme des + Eigenkapitals eines + Unternehmens in einem Abrechnungszeitraum, hervorgerufen durch Handelsgeschäfte und Bewertungsmaßnahmen. Die Ermittlung des Erfolges ( Erfolgsrechnung) als . Gewinn oder Verlust kann auf zweierlei Weise erfolgen. Für den ersten Ermittlungsweg benötigt man die Daten aus der Inventur als tatsächliche Stichtagsinformationen. Der zweite Ermittlungsweg ist die Zusammenfassung aller aufgezeichneten Erfolgsbeiträge eines Zeitraums im Rahmen der Gewinn und Verlustrechnung. Durch Anpassung der periodischen Aufzeichnungen in der Buchführung an das Inventurergebnis ( Inventurdifferenzen) führen letztlich beide Ermittlungswege zu demselben Ergebnis als einem Gewinn oder Verlust.
ist die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag (Aufwand Ertrag) einer Abschlußperiode im Jahresabschluß bzw. von Kosten und Leistung (Kosten Leistung) in der Betriebsabrechnung. Der erstere wird bei Personenunternehmungen auf der Sollseite des Eigenkapitalkontos als Abgangsposten verbucht und tritt in der Bilanz in Form des verminderten Eigenkapitals auf oder wird dort besonders ausgewiesen. In der aktienrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung ist der Ausweis des V. nach § 157 (1) AktG 1965 unter der Bezeichnung Jahresfehlbetrag als letzter Posten vorgesehen. Der hier ferner ausgewiesene Bilanzverlust setzt sich aus der algebraischen Summe des Jahresüberschusses (Jahresfehlbetrags), Gewinn-(Verlust-) Vortrags aus dem Vorjahr, den Entnahmen aus offenen bzw. Einstellungen in offene Rücklagen zusammen (Gewinn).
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