Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Verlustrücktrag

siehe Verlustvortrag

Ein Verlustrücktrag, auch carry back genannt, ist gemäß § 10 d EStG im Rahmen des Verlustabzuges für die beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume möglich. Ein Betrag von insgesamt fünf Millionen Deutsche Mark darf abgezogen werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verlustquellenforschung
Verlustvortrag

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Real-Time-Settlement (RTS) Clean Credit Sortimentskonsistenz
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum