(1) Innenverpackung: die für das Zusammenhalten des Produkts und Gewährleistung der Qualität erforderliche Verpackung.
(2) Außenverpackung: wird zumeist verwendet, um einen zusätzlichen Schutz zu bieten (z.B. Schachteln für Zahnpastatuben) und/oder um Kommunikationselemente anzubringen (Papierverpackung um die Plastikverpackung von vakuumverpacktem Kaffee).
(3) Zusatzverpackung: Verpackung, wie z.B. der Zylinder um eine Whiskyflasche.