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Verpflichtungsgeschäft
ist ein
Vertrag
, in dem sich die
Beteiligten
verpflichten, eine
rechtlich
e
Veränderung
herbeizuführen. Es unterscheidet sich vom
Verfügungsgeschäft
, in dem diese
rechtlich
e
Veränderung
erst wirklich herbeigeführt wird. Beispiel:
Kaufvertrag
; Verpflichtungsgeschäft nach § 433 BGB zur Verschaffung des Kaufgegenstands an den
Käufer
durch den
Verkäufer
und zur
Zahlung
des
Kaufpreis
es durch den
Käufer
sowie
Abnahme
des gekauften
Gegenstand
es. Verpflichtungsgeschäfte sind weiterhin z.B.
Miete
,
Pacht
,
Schenkung
,
Leihe
.
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Verpflichtungen zur Identifizierung für Institute nach Geldwäschegesetz
Verprobung
Weitere Begriffe :
Finanzierung:
Eigenkapital, regulatorisches
Geldschuld
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