A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Verpflichtungsgeschäft
ist ein
Vertrag
, in dem sich die
Beteiligten
verpflichten, eine
rechtlich
e
Veränderung
herbeizuführen. Es unterscheidet sich vom
Verfügungsgeschäft
, in dem diese
rechtlich
e
Veränderung
erst wirklich herbeigeführt wird. Beispiel:
Kaufvertrag
; Verpflichtungsgeschäft nach § 433 BGB zur Verschaffung des Kaufgegenstands an den
Käufer
durch den
Verkäufer
und zur
Zahlung
des
Kaufpreis
es durch den
Käufer
sowie
Abnahme
des gekauften Gegenstandes. Verpflichtungsgeschäfte sind weiterhin
z
.
B
.
Miete
,
Pacht
,
Schenkung
,
Leihe
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verpflichtung
Verprobung
Weitere Begriffe :
Instrumentvariable
Vorstand
Handelsfunktionen - Funktionen des Handels
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum