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Verrechnungseinheit (VE)
In
Zahlungsabkommen
vereinbarte
Währungseinheit
, zu der im
Außenhandel
zwischen den an dem
Abkommen
beteiligten
Ländern abgerechnet wird.
Kursschwankungen
zwischen der als
Verrechnungseinheit
beschlossenen
Währung
und den
Währung
en der Abkommenspartner bleiben dabei in der
Regel
unberücksichtigt.
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