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Verrechnungseinheit (VE)

In Zahlungsabkommen vereinbarte Währungseinheit, zu der im Außenhandel zwischen den an dem Abkommen beteiligten Ländern abgerechnet wird. Kursschwankungen zwischen der als Verrechnungseinheit beschlossenen Währung und den Währungen der Abkommenspartner bleiben dabei in der Regel unberücksichtigt.

 

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