Meistens werden die Bruttobeträge verwendet, da in diesem Falle auch jederzeit die Abstimmung mit den Lohn- und Gehaltskonten vorgenommen werden kann. Nachteilig ist hierbei, daß die gesamten Sozialaufwendungen als besondere Kostenarten verrechnet werden müssen. Als Lösung bietet sich die parallele Verwendung zweier Verrechnungspreise an, einer für die Bruttobeträge und ein prozentualer Zuschlag auf die Bruttobeträge für sämtliche Personalnebenkosten.