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Verrechnungspreis / Transferpreis

Der Begriff des Verrechnungspreises sollte im Sinn einer klaren Abgrenzung sehr restriktiv gehandhabt werden. Verrechnungspreise ermöglichen die Abrechnung des Leistungsaustauschs zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftssparten. Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.

Im Bereich der Konzernkostenrechnung ergibt sich speziell das Problem, daß die jeweils eine Ware/Dienstleistung beziehende Konzerngesellschaft den Einstandspreis von der Schwester-Konzerngesellschaft übernimmt im Sinn des Materialeinsatzes. Bei der liefernden Konzerngesellschaft gibt es aber eine Kostenschichtung und auch einen kalkulierten Gewinn, der dem Empfänger nicht einsehbar ist. Im Sinn der Konzerntransparenz müßte der Zentralbereich Konzerncontroller für die Kostenartenzerlegungsmöglichkeit in den Kalkulationen sorgen, so daß konsolidierte Materialeinsätze, Lohneinsätze usw. sichtbar sind.

 

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