Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Verrechnungspreise

Verrechnungspreise (auch Planpreise) ergeben sich im Gegensatz zu Marktpreisen nicht aufgrund von Angebot und Nachfrage, sie werden viel mehr intern von der Unternehmensleitung zur Erreichung bestimmter Ziele festgelegt. Dabei bestimmt der Rechnungszweck die anzusetzende Höhe der Verrechnungspreise.

(1) Besteht der Rechnungszweck ausschließlich in der Ausschaltung von Preisschwankungen auf den Beschaffungsmärkten, so ist der während des Jahres erwartete durchschnittliche Einstandspreis anzusetzen.

(2) Besteht der Rechnungszweck ausschließlich in der rechnerisch korrekten Erledigung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, so sind z. B. die bei Anwendung des Gleichungsverfahrens sich ergebenden Plankostensätze für die innerbetrieblichen Leistungen zu verwenden.

(3) Dominiert die Lenkungsfunktion als Rechnungszweck, so sind Marktpreise als Verrechnungspreise zu wählen.


Im praktischen Fall sind meist mehrere Rechnungszwecke nebeneinander zu beachten. Man orientiert sich bei der Festlegung von Verrechnungspreisen an folgenden Regeln:

* Planpreise
oder Verrechnungspreise sollen wenigstens ein Jahr lang fest sein; das schließt aber kurzfristige Anpassungen der Verrechnungspreise in Sonderfällen nicht aus.

* Verrechnungspreise sollen realitätsnah sein, d. h. in etwa den Marktpreisen entsprechen, um innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeiten aufzudecken.

* Verrechnungspreise sollen auch Zukunftserwartungen berücksichtigen.

sind Preise, die eine Unternehmung für sich selbst ermittelt, um damit Lieferungen und Leistungen zu bewerten, die sich Unternehmensteile gegenseitig erbringen (divisionale Organisation). In der Kostenrechnung erfüllen sie in der sogenannten Plankostenrechnung den Zweck der einheitlichen, von Marktpreisschwankungen unabhängigen Berücksichtigung

V. (auch: Transferpreise) sind Wertansätze, die in einem Unternehmen zur Bewertung der von internen Abrechnungseinheiten (Kostenstellen, Abteilungen, Vor und Endprodukte etc.) verbrauchten Gütermengen festgelegt werden. Der Zweck der Bewertung bestimmt die Höhe des V. Die wichtigsten Zwecke der V. -Bildung sind:
1. Abgrenzung von Preisschwankungen in der Kostenrechnung. Durchden Ansatz fester V. können Preisschwankungen neutralisiert werden. Dies ist v. a. bei der Kontrolle derWirtschaftlichkeit von Kostenstellenvon Bedeutung, da so Kostenabweichungen, die auf Schwankungen vonMarktpreisen oder Kostenabweichungen anderer, innerbetrieblicheLeistungen bereitstellender Stellenberuhen, von Beschäftigungsabweichungen und den besonders interessierenden Verbrauchsabweichungenabgegrenzt werden können.
2. Bestimmung des in extern orientierten Informationsrechnungenauszuweisenden Erfolgs. Hier sindv. a. zwei Aspekte zu beachten: ImRahmen der Grund sätze ordnungsgemäßer Buchführung und (bei AG) des strengen Niederstwertprinzips können Annahmen über die Verbrauchsreihenfolge bestimmter Güterdes Vorratsvermögens getroffen wer-: den (Lifo, Hifo, Fifo etc.), die u. U. unterschiedliche Bewertungen der verbrauchten Vorräte bewirken. Bei Anwendung von Lifo und steigenden Vorratspreisen werden den abgesetzten Produkten über hohe V. hohe Kosten zugerechnet, die den ausgewiesenen Gewinn mindern. In Konzernen besteht zusätzlich das Problem der Bewertung konzerninterner Lieferungen und Leistungen. Hohe V. erhöhen den Gewinn des liefernden Unternehmens und umgekehrt. Bei grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen hat der V. damit Einfluß auf die Höhe der in den einzelnen Ländern ausgewiesenen Gewinne, auf die Höhe der Steuereinnahmen der verschiedenen Länder und bei unterschiedlichen Steuertarifen auch auf die Höhe der Besteuerung des Konzerngewinns. Soweit möglich orientiert man sich bei der Kontrolle dieser V. an Marktpreisen vergleichbarer Güter.
Bestimmung von Bereichserfolgen für interne Planungen. Bei nicht nur mit externen Märkten in Austausch stehenden Unternehmensbereichen ermöglicht der Ansatz von V. für intern bezogene oder gelieferte Güter den Ausweis von Bereichserfolgen. Abgesehen von den unter » Pretiale Lenkung näher behandelten Aspekten dezentraler Entscheidungen können verursachungsgerecht ermittelte Bereichserfolge Grundlage zentraler Entscheidungen (z. B. Stillegung des Bereichs) sein.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verrechnungspreisart
Verrechnungspreise in der flexiblen Plankostenrechnung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Konzernabschlußstichtag Großhandelsmarke Hauptfeststellung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum