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Verrechnungsscheck
ein mit dem Vermerk ?nur zur Verrechnung? oder einem gleichbedeutenden Vermerk (z. B. angebrachte Doppelstriche) versehener Scheck. Schecks mit der sog. Verrechnungsklausel dürfen gem. Art. 39 ScheckG keinesfalls in bar ausgezahlt werden. Sie sind daher weitgehend vor Fälschung und Verlust gesichert.
Die Einlösung des Verrechnungsschecks erfolgt auf dem Wege der Gutschrift (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung. Wird der Verrechnungsscheck in bar eingelöst und entsteht hierdurch ein Verlust, so haftet der Bezogene bis zur Höhe der Schecksumme.
Nach dem deutschen Scheckgesetz ein Scheck, bei dem auf der Scheckvorderseite der Vermerk «nur zur Verrechnung» oder ein gleichbedeutender Vermerk angebracht ist. Den Scheckgegenwert darf die bezogene Bank nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung). Die Gutschrift gilt als Zahlung.
Scheck, der den Aufdruck oder die zusätzliche -meist zwischen zwei Schrägstriche geschriebene - Weisung enthält „Nur zur Verrechnung“. Die auf dem Scheck angegebene bezogene Bank darf diesen Scheck nicht bar auszahlen, sondern nur einem Konto gutschreiben. Damit ist der Inhaber bekannt. Ein Missbrauch ist nicht so einfach möglich wie beim Barscheck. Der Verrechnungsscheck wird auch von anderen Stelle n in der Regel nicht bar ausgezahlt.
der Kosten für eingesetzte Produktionsfaktoren. Dadurch wird es möglich, Abweichungen vom Plan bei den einzelnen • Kostenstellen festzustellen. Verrechnungspreise sind insbesondere von Bedeutung in Konzernen und multinationalen Unternehmen.
Scheck
Der Verrechnungsscheck wird auch als Überbringerscheck bezeichnet. Umgangssprachlich hat sich das Kürzel V-Scheck eingebürgert.
Der Verrechnungs- oder Überbringerscheck ist eine besonders sichere Form des Schecks und wird daher im Zahlungsverkehr sehr häufig verwendet. Beim Überbringerscheck ist die Barauszahlung ausgeschlossen, das heißt, der Inhaber des Schecks erhält bei Einreichung nicht sofort Bargeld. Durch den Vermerk »Nur zur Verrechnung« auf dem Scheckformular wird angezeigt, daß der Scheckbetrag dem Konto des Überbringers gutgeschrieben werden soll. Auf diese Weise kann festgestellt werden, zu wessen Gunsten der Scheck eingereicht wurde, denn der Inkassoweg des Schecks läßt sich bis zum Konto des Einreichers verfolgen. Damit kann einer unrechtmäßigen Einlösung begegnet werden.
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