Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Verrichtungsgehilfe

ist, wer von einem anderen zu einer Verrichtung (Hilfstätigkeiten und dergl.) bestellt ist. Beispiel: Laufbursche, Bote. Für eine unerlaubte Handlung bei Ausführung der Verrichtung haftet der Geschäftsherr, es sei denn, dieser kann nachweisen, daß er bei Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen die nötige Sorgfalt walten ließ (§ 831 BGB).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verrichtungen
Verrichtungsprinzip

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Yankee CDs Speditionsgeschäft Einkommensteuertarif
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum