Fusion
Unter einer Verschmelzung oder Fusion im wirtschaftlichen Sinne versteht man jede Vereinigung von mehreren Unternehmungen zu einer einzigen Unternehmung. Der Begriff Verschmelzung kennzeichnet einen Konzentrationsvorgang, bei dem wenigstens eine Unternehmung als wirtschaftliche und rechtliche Einheit untergeht. Durch die Verschmelzung werden mindestens zwei Vermögensmassen und zwei Kapitalmassen zu einer einzigen zusammengefaßt; zwei Bilanzen werden zu einer Bilanz verschmolzen. Es werden dabei die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neubildung unterschieden.