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Verschulden vor Vertragsschluß

(culpa in contrahendo) ist neben der positiven Vertragsverletzung eine Möglichkeit, daß Haftung außerhalb eines eigentlichen Vertrags entsteht. Dabei wird davon ausgegangen, daß bereits bei der Anbahnung eines Vertrags ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis besteht, aus dem Schutz- und Offenbarungspflichten entstehen. Werden diese schuldhaft verletzt, besteht Anspruch auf — Schadensersatz. Beispiel: A erklärt dem B, sein Haus verkaufen zu wollen, worauf B zur Besichtigung des Hauses eine längere Anreise auf sich nimmt. Bei Ankunft erklärt A, er habe es sich anders überlegt. Dadurch entsteht B ein Schaden in Höhe der Reisekosten.

 

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