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Gesundheitssport
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Versicherung
Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter mit selbständigen Rechtsansprüchen auf wechselseitige Bedarfsdeckung (Bedarf). Finanzielle Risiken werden dabei auf Versicherungsunternehmen übertragen, die dieses Risiko im Versicherungsfalle abdecken, wofür der Versicherte eine Prämie leistet. Versicherungen können freiwillig sein, wie etwa eine Lebensversicherung, oder aufgrund meritorischer Überlegungen (- Güter) staatlich vorgeschrieben sein, wie die Sozialversicherungen oder die Kfz-Versicherung.
Durch einen Versicherungsvertrag übernimmt ein Versicherer gegen ein bestimmtes Entgelt (Prämie) gegenüber einem Versicherungsnehmer die Gefahr eines möglicherweise eintretenden Schadens. Das Versicherungsgeschäft beruht auf dem Prinzip, daß nicht jeder Versicherte zu Schaden kommt und daß die eintretenden Schäden mittels der Statistik vorausberechnet werden können. Die Versicherungsleistungen für Schäden müssen aus den erhaltenen Prämien und sonstigen Einnahmen der Versicherungsgesellschaft (Vermögensanlagen in Wertpapieren, Grundstücke n, Beteiligungen usw.) bestritten werden. Neben den Privatversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Tierhaltungshaftpflicht, KFZ, Rechtsschutz u.a.) gibt es Industrieversicherungen für Feuer, Diebstahl, Großschäden, Betriebsunterbrechung, Transport usw. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Siehe auch Rückversicherung.
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