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Versicherungsfremde Leistungen

Leistungen, die nicht i.S. des äquivalenzprinzips als Gegenleistung für einen Beitrag gewährt werden. So z.B. die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der gesetzlichen Sozialversicherung diskutierten Renten an Personen, die keine Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungen gezahlt haben.

In der Gesundheitswirtschaft:

Siehe Leistungen, versicherungsfremde.

In der Gesundheitswirtschaft: extraneous insurance benefits

sind Leistungen, die in erster Linie im allgemeinen Interesse des Staates liegen. Es handelt sich dabei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden diese Leistungen (z.B. Leistungen rund um die Schwangerschaft, Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Betreuung eines erkrankten Kindes oder die beitragsfreie Versicherung von Kindern) nicht mehr wie bisher von der Gemeinschaft
der gesetzlich Krankenversicherten aus deren Beiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert. So erhielt die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2004 vom Bund pauschal eine Milliarde Euro, 2005 2,5 Milliarden Euro und 2006 4,2 Milliarden Euro.

In den Jahren 2007 und 2008 wird die Beteiligung des Bundes in Form des Bundeszuschusses nicht wie ursprünglich geplant 4,2 Milliarden Euro, sondern nur jeweils 2,5 Milliarden Euro betragen und sich in den Folgejahren bis 2016 um jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Die Finanzierung ab dem Jahr 2009 ist derzeit noch offen.

§§ 221, 271 SGB V

 

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