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Versicherungshypothek

Hypothekarkredit, der von Lebens-Versicherungsgesellschaften gewährt wird. Im Gegensatz zur Bankhypothek handelt es sich hier um die Koppelung eines Hypothekarkredits mit einer Lebensversicherung (Hypothekenversicherung). Mit Abschluß eines Hypothekarkredits wird eine Lebensversicherung in gleicher Höhe und gleicher Laufzeit abgeschlossen. Der Hypothekarkredit wird in Forum der sog. Festhypothek gewährt, für die während der Laufzeit lediglich Zinszahlungen, nicht aber Tilgungszahlungen geleistet werden. Außerdem zahlt der Kreditnehmer (zugleich versicherte Person) die laufenden Prämien für seine Lebensversicherung. Die Tilgung des Hypothekarkredits erfolgt am Laufzeitende unter Verrechnung der per Lebensversicherungsvertrag angesammelten Beträge (einschließlich Zins- und Zinseszinsen). Für den Todesfall des Hypotheken- und Versichungsnehmers ist die Tilgung des Kredits durch die Lebensversicherung garantiert. Zins- und Prämienbeträge sind hier steuerlich absetzbar, während bei der Bankhypothek lediglich die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten steuerlich geltend gemacht werden können.

 

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