Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Versicherungsnehmer muss nicht identisch sein mit demjenigen, der aus der Versicherungbegünstigt (Begünstigter) wird. Beispiel: Die Huber AG (Versicherungsnehmer) schließt zugunsten ihres Mitarbeiters Petersen (Versicherter/Begünstigter) eine Lebensversicherung ab.
Vertragspartner des Versicherungs Unternehmens. Aufgrund des zwischen den beiden abgeschlossenen Versicherungsvertrages schuldet der Versicherungsnehmer den Beitrag (Prämie). Außerdem hat er die durch Gesetz oder Vertrag auferlegten Nebenpflichten, sog. Obliegenheiten, zu erfüllen, andernfalls er i. d. Regel seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verliert. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere der Anspruch auf die Versicherungsleistung, stehen dem Versicherungsnehmer zu, sofern er nicht vertraglich einen Dritten (Bezugsberechtigten, Versicherten) begünstigt hat. In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat auch der Drittgeschädigte neben dem Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen das Versicherungs-Unternehmen auf die Versicherungsleistung (Direktanspruch).