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Versicherungsprinzip

Kennzeichen insbesondere privater Versicherungen zur Erreichung eines Risikoausgleichs. Alle in einer Versicherung zu einer Gefahrengemeinschaft zusammengeschlossenen Individuen zahlen (laufend) eine bestimmte versicherungsmathematisch (nach dem Gesetz der großen Zahl) begründete Prämie zur monetären Bewältigung eines eventuellen Schadensfalles. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach dem Risiko, mit dem der Einzelne die Versichertengemeinschaft belastet.

In der Gesundheitswirtschaft: insurance principle

Gemeinsames Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV): In der PKV erwerben die Versicherten einen Anspruch auf Leistungen grundsätzlich erst mit der Beitragszahlung. In der GKV besteht ein Anspruch auf Leistungen bereits, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Während die notwendige Mittelaufbringung in der GKV nach dem Solidaritätsprinzip erfolgt, ist die Beitragszahlung in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip ausgestaltet.

 

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