Kennzeichen insbesondere privater Versicherungen zur Erreichung eines Risikoausgleichs. Alle in einer Versicherung zu einer Gefahrengemeinschaft zusammengeschlossenen Individuen zahlen (laufend) eine bestimmte versicherungsmathematisch (nach dem Gesetz der großen Zahl) begründete Prämie zur monetären Bewältigung eines eventuellen Schadensfalles. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach dem Risiko, mit dem der Einzelne die Versichertengemeinschaft belastet.