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Versicherungssteuer (VersSt)
Steuer
auf
Umsätze
aus Versicherungsverhältnissen. Sie wird bei jeder
Prämienzahlung
fällig
, egal ob das Versicherungsverhältnis durch einen
Vertrag
oder auf sonst eine Weise
zustand
e gekommen ist. Ausgenommen von der
Versicherungspflicht
sind
Prämienzahlung
en an die staatlichen
Sozialversicherung
en, die
privat
e Kranken- und
Lebensversicherung
.
Steuerbemessungsgrundlage
ist in der
Regel
die
Prämienzahlung
, der
Steuersatz
schwankt je nach Versicherungsart zwischen 2% (Seeschiffskaskoversicherung) und 15% (
Haftpflichtversicherung
). Das
Aufkommen
beträgt rd. 8,8 Mrd. € (= 2,0% des gesamten
Steueraufkommen
s des
Staat
es). Es fließt dem
Bund
zu.
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