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Versicherungstechnische Rückstellungen

Unter dieser Bezeichnung gesondert ausgewiesene, mit dem Versicherungsgeschäft sachlich zusammenhängende und ihm eigentümliche Passivposten in den Bilanzen der Versicherungs Unternehmen. Materiell handelt es sich um passive Rech-nungsabgrenzungsposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Tatbestände, die unter Berücksichtigung der Eigenart des Versicherungsgeschäfts wie Schulden oder Rech-nungsabgrenzungsposten wirken. Die wichtigsten versicherungstechnischen Rückstellungen sind
1. Beitragsüberträge: Teil der zum Soll gestellten Beiträge (Prämien), der für nach dem Bilanzstichtag zu tragende Risiken und Betriebskosten bestimmt ist. Zum Soll gestellte Beiträge sind die gezahlten und die fälligen Forderungen auf Zahlung der Beiträge. Die Berechnung erfolgt pro rata temporis oder nach Näherungsverfahren.
2. Deckungsrückstellung:
a) In derLebens-, Kranken und Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr dieverzinsliche Ansammlung der Sparanteile der Bruttobeiträge. Die versicherungsmathematische Berechnung und die Rechnungsgrundlagen (Rechnungszinsfuß, Sterbetafel, Ausscheideordnung, Tafel der Kopfschäden) sind im Geschäftsplan, der von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist, festgelegt,
b) In der Haftpflicht
und Unfallversicherung (Renten-Deckungsrückstellung) der Barwert derkünftigen Rentenzahlungen, die aufgrund von eingetretenen Schadenfällen geschuldet werden. Die Berechnung erfolgt versicherungsmathematisch nach Rechnungsgrundlagen(Rechnungszinsfuß, Sterbetafel), dieim Geschäftsplan gegenüber der Aufsichtsbehörde festgelegt sind.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle: Beträge, die zur Regulierung aller, bis zum Bilanzstichtag eingetretenen, aber noch nicht erledigten Versicherungsfälle erforderlich sind. Berücksichtigt werden alle Versicherungsfälle, auch die, die dem Versicherungs Unternehmen noch nicht gemeldet worden sind (Spätschäden). Die Berechnung erfolgt einzeln Fall für Fall; Näherungsverfahren sind zulässig. Die Spätschaden-Rückstellung wird pauschal geschätzt.
Schwankungsrückstellung: die versicherungsmathematisch errechneten Beträge, die erforderlich sind, um erhebliche Schwankungen im jährlichen Schadenbedarf auszugleichen. Insbesondere bei der Versicherung vonElementarschäden (Hagel, Sturm, Feuer) ist ein Ausgleich zwischenBeiträgen und Aufwendungen fürVersicherungsfälle und den Versicherungsbetrieb innerhalb eines Jahres oftnicht möglich. In günstig verlaufendenSchadenjahren werden daher Beträgezurückgestellt, die in schlecht verlaufenden Schadenjahren neben den Jahresbeiträgen zur Verfügung stehen. 5. Rückstellung für Beitragsrückerstattung: Beträge der vom Versicherungs Unternehmen für die Übernahme des Versicherungsschutzes nichtbenötigten Beitragsteile, die an die -Versicherungsnehmer zurückerstattetwerden. Die Rückerstattung erfolgtregelmäßig nach dem Jahr der Entstehung der Beitragsüberschüsse. Sie istvorgeschrieben in der Lebens-, Kran-ken- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

 

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