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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (WaG)
(WaG)
wirtschaftlicher Verein
, der die
Versicherung
seiner
Mitglieder
nach dem Grund
satz
der Gegenseitigkeit betreibt (§§ 15 ff. VAG). WaG ist eine der zulässigen
Rechtsform
en, in der
Versicherungs Unternehmen
betriebe
n werden dürfen. Er erlangt die
Rechtsfähigkeit
durch Erteilung der
Erlaubnis
zum
Geschäftsbetrieb
durch die Versicherungsaufsichtsbehörde. Er ist im Rechtssinn
Kaufmann
. Es ist ein
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