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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (WaG)

(WaG) wirtschaftlicher Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grund satz der Gegenseitigkeit betreibt (§§ 15 ff. VAG). WaG ist eine der zulässigen Rechtsformen, in der Versicherungs Unternehmen betrieben werden dürfen. Er erlangt die Rechtsfähigkeit durch Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Versicherungsaufsichtsbehörde. Er ist im Rechtssinn Kaufmann. Es ist ein

 

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