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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

(WaG) ist ein privates Versicherungsunternehmen in der Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins. Seine Mitglieder sind die Versicherten, die gleichzeitig das gesamte Geschäftsrisiko tragen und für entstehende Verluste mit Beiträgen, Nachzahlungen und Umlagen einstehen müssen. Entsteht ein Gewinn, so wird dieser anteilig verteilt. Die Mitglieder eines WaG nehmen nach den gesetzlichen Vorschriften über den Verein an der Verwaltung teil.

 

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

 

 
     
           
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