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Versicherungsverein

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) heißt eine spezielle Rechtsform des Versicherungswesens. Der VVaG betreibt die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Es steht also nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund der Geschäftstätigkeit, sondern ein möglichst (preis)günstiger Versicherungsschutz für die versicherten Mitglieder. Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der VVaG haben in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung.

 

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Weitere Begriffe : Zins-Warrant-Anleihe mit Swap Wirtschaftspolitik, praktische Hebelwirkung
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