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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verstaatlichung - (Nationalisierung)

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Enteignung von Unternehmen zugunsten der Allgemeinheit, einer Klasse oder des Staates. An die Stelle des privaten Eigentümers tritt der Staat. Politisch und historisch wurden Verstaatlichungen unterschiedlich begründet: Sozialisierung als ökonomische Grundlage einer neuen Gesellschaft, z. B. einer sozialistischen Gesellschaft; Schlüsselindustrien in den Entwicklungsländern, vor allem der Rohstoffindustrie als Teil einer antikolonialistischen Politik; Verstaatlichung der Schlüsselindustrie gegen Entschädigung, um das Primat der Politik durchzusetzen oder zur Sicherung rentabler aber wichtiger Betriebe (Gewinne privatisieren – Verluste staatlichen). Enteignen, -Vergesellschaftung



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Weitere Begriffe : Eigenschaftsraum | Audit, Auditing | Verzögerungen bei Aufträgen, Haftung
 
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