Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Vertrag von Maastricht

1991 billigte der Europäische Rat den Vertrag von Maastricht. Dieser Vertrag trat nach Abschluß der innerstaatlichen Ratifikationsverfahren am 1.11.1993 in Kraft. Der Maastrichter Vertrag erweiterte die Bestimmungen des mEWG-Vertrages um Vorschriften über die stufenweise Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion und führte zu eine Umbenennung des EWG-Vertrages in einen Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EG- Vertrag).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Vertrag von Amsterdam
Vertrag zugunsten Dritter

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Einfache Kostenarten Funktionen des Geldes Gewinnschwellenrechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum