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Vertrag über die Europäische Union

begründete durch Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags (7. Februar 1992) die Europäische Union (EU). Er umfaßt in seinen Texten die Fortschreibungen des EWG-Vertrages (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)) unter Einschluß der Bestimmungen über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), entsprechenden Anpassungen der Verträge zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) sowie Bestimmungen über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Innen- und Justizpolitik. Die Einführung des Begriffs der Europäischen Union annulliert die Verträge der Europäischen Gemeinschaften (EG) (Römische Verträge) nicht. Die EU ist weder identisch mit der EG, noch ist letztere in dieser aufgegangen. So ist es auch bei den bisherigen Bezeichnungen der Organe der Europäischen Union geblieben. Die Schaffung des neuen Begriffs EU ist grundsätzlich als ein Vorstoß zu betrachten, der politischen Einigung
- neben der wirtschaftlichen - nach außen und innen neue Impulse zu verschaffen. Der Vertrag über die Europäische Union beinhaltet sieben Titel:
Titel I: Gemeinsame Bestimmungen
Titel II, III, IV: Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (EG) { Römische Verträge)
Titel V: Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Titel VI: Zusammenarbeit auf den Gebieten Justiz und Inneres
Titel VII: Schlußbestimmungen (das heißt unbegrenzte Gültigkeit des Vertrages, Ratifikation, Inkrafttreten)

 

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