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Vertrag über die Europäische Union
begründete durch Unterzeichnung des
Maastrichter Vertrag
s (7. Februar 1992) die
Europäische Union (EU)
. Er umfaßt in seinen Texten die
Fortschreibung
en des
EWG
-
Vertrag
es (
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
) unter Einschluß der Bestimmungen über die
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
, entsprechenden
Anpassung
en der
Verträge
zur
Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl (
EGKS
) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) sowie Bestimmungen über eine
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
und Innen- und Justizpolitik. Die
Einführung
des Begriffs der
Europäischen Union
annulliert die
Verträge
der
Europäischen Gemeinschaft
en (
EG
) (
Römische Verträge
) nicht. Die
EU
ist weder identisch mit der
EG
, noch ist letztere in dieser aufgegangen. So ist es auch bei den bisherigen Bezeichnungen der
Organe der Europäischen Union
geblieben. Die Schaffung des neuen Begriffs
EU
ist grundsätzlich als ein Vorstoß zu betrachten, der politischen
Einigung
- neben der
wirtschaftlich
en - nach
außen
und innen neue
Impuls
e zu verschaffen. Der
Vertrag
über die
Europäische Union
beinhaltet sieben
Titel
:
Titel
I: Gemeinsame Bestimmungen
Titel
II, III, IV: Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der
Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften
(
EG
) {
Römische Verträge
)
Titel
V:
Einführung
einer Gemeinsamen
Außen
- und Sicherheitspolitik (GASP)
Titel
VI:
Zusammenarbeit
auf den Gebieten Justiz und Inneres
Titel
VII: Schlußbestimmungen (das heißt unbegrenzte Gültigkeit des
Vertrag
es, Ratifikation, Inkrafttreten)
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