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Vertragserfüllungsgarantie

Performance Bond, Contract Bond, Garantie de Bonne Execution dient der finanziellen Absicherung des Käufers für den Fall, daß der Verkäufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Während die Liefer-/Leistungs/Gewährleistungsgarantien jeweils nur einzelne Pflichten absichern, besichert die Vertragserfüllungsgarantie im Zweifel die gesamte Vertragserfüllung. Die Höhe der Garantie entspricht in der Regel 5-10% des Vertragswertes.

Auch: Gewährleistungsgarantie. Garantie einer Bank, die den Fall absichert, dass vertraglich vereinbarte Leistungen (eines Bankkunden) nicht oder nicht vollständig erbracht werden.


(1) Im Allgemeinen gleichbedeutende Bezeichnungen: Erfüllungsgarantie, Performance Bond. Anmer­kung: wobei die Abgrenzung zur  Liefergarantie bzw. zur   Gewährleistungsgarantie nicht immer eindeutig ist.
(2) Mit einer vom Verkäufer (Exporteur) zu besorgenden Vertragserfüllungsgarantie einer Bank (siehe   Bankgarantien) sichert sich der Käufer (Importeur) gegen die finanziellen Folgen von Risiken ab, die im Zusammenhang mit der vom Verkäufer (Exporteur) geschuldeten Lieferung, Leis­tung und häufig auch der Gewährleistung stehen.

(engl.: performance guarantee, frz.: garantie de bonne exécution de contract). Beinhaltet Liefer- oder Leistungsgarantie sowie Gewährleistungsgarantie. Die V. sichert die gesamte Vertragserfüllung - durch eine entsprechende Bankgarantie - ab. Es werden also auch innerhalb eines bestimmten Zeitraums Schadenersatzleistungen für erforderliche Nachbesserungen übernommen, sofern nicht der Verkäufer/Exporteur des Gutes die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten vornimmt.

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