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Vertragsstrafe

Vertragsstrafe/Konventionalstrafe nennt sich gern. § 339 BGB eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe für den Fall, dass der Schuldner seine Leistung überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erbringt. Die Strafe ist fällig, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Beispiel: Eine deutsche Werft sagte einer Reederei zu, einen Ozeanriesen von Grund auf bis zu einem ganz bestimmten Datum zu überholen. Für den Fall einer Terminüberschreitung wurde eine Konventionalstrafe von 5 Mio. € pro Tag (!) zwischen den beiden Vertragsparteien festgesetzt.

Forfeit, Debit Vereinbarung, nach der bei Nichteinhaltung bestimmter Vertragspflichten ein Strafgeld zu zahlen ist, unabhängig davon, ob dem Anspruchsberechtigten ein Schaden entstanden ist oder nicht.

Konventionalstrafe

Gem. §339 BGB vertraglich vereinbarte Geldstrafe für den Fall, dass der Schuldner seine Leistungen (Lieferungen oder Zahlungen) überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erbringt ( Erfüllung ). Die Strafe ist fällig, wenn der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug gerät. Die Höhe ist prinzipiell unbegrenzt.

(engl.: forfeit), Konventionalstrafe oder Pönale. Strafgeld, das zwischen Vertragspartnern für den Fall vereinbart wird, dass bestimmte Verpflichtungen (z. B. hinsichtlich der Qualität und Quantität der Ware, des Liefertermins und/oder -ortes) nicht eingehalten werden. Die V. ist von dem betroffenen Vertragspartner meist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Pflichtverletzung auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder dem anderen Vertragspartner ein Schaden entstanden ist.

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