Vertragsstrafe/Konventionalstrafe nennt sich gern. § 339 BGB eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe für den Fall, dass der Schuldner seine Leistung überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erbringt. Die Strafe ist fällig, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Beispiel: Eine deutsche Werft sagte einer Reederei zu, einen Ozeanriesen von Grund auf bis zu einem ganz bestimmten Datum zu überholen. Für den Fall einer Terminüberschreitung wurde eine Konventionalstrafe von 5 Mio. € pro Tag (!) zwischen den beiden Vertragsparteien festgesetzt.
Forfeit, DebitVereinbarung, nach der bei Nichteinhaltung bestimmter Vertragspflichten ein Strafgeld zu zahlen ist, unabhängig davon, ob dem Anspruchsberechtigten ein Schaden entstanden ist oder nicht.