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Verursacherprinzip

(PPP = Polluter-Pays-Principle). Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem die volkswirtschaftlichen (sozialen) Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität von demjenigen zu tragen sind, der sie verursacht hat. Das Verursacherprinzip zielt damit auf die Internalisierung sozialer Kosten ab. In der praktischen Umweltpolitik ist es jedoch nur eingeschränkt realisierbar, insbesondere die Zuordnung konkreter Umweltschäden zu einzelnen Verursachern gestaltet sich oft sehr schwierig (z. B. Luft- oder Gewässerverschmutzung). Im Gegensatz zum Verursacherprinzip steht das Gerneinlastprinzip. Umweltabgaben, Umweltschutzpolitik

Das Verursacherprinzip ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das Verursacherprinzip ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen (z.B. Abwasserabgaben, Abfallrecht) aber keineswegs durchgängig verwirklicht. Für die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften ist es Verfassungsgrundsatz.

Das Verursacherprinzip gehört also zu den Prinzipien des Umweltschutzes und verlangt, daß die externen Kosten einer beliebigen ökonomischen Aktivität von den Wirtschaftssubjekt
en zu tragen sind, die diese externen, sozialen oder volkswirtschaftlichen Kosten verursacht haben.

Anders gesagt:
Das Verursacherprinzip verlangt die Internalisierung externer Kosten.

Probleme im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip:
(1) Der Verursacher kann nicht immer ermittelt werden.
(2) Zurechnung und Quantifizierung der Schäden sind oft schwierig.
(3) Die politischen Widerstände gegen das Verursacherprinzip sind erheblich.

Zwar ist die gegenwärtige Bedeutung des Verursacherprinzips noch gering, doch dürfte sie trotz aller Probleme rasch wachsen, da das Verursacherprinzip eine marktwirtschaftliche und damit systemkonforme und wirksame Lösung des Umweltproblems bietet.

Das Verursacherprinzip darf nicht verwechselt werden mit dem Verursachungsprinzip.

 

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