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Verursacherprinzip

(PPP = Polluter-Pays-Principle). Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem die volkswirtschaftlichen (sozialen) Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität von demjenigen zu tragen sind, der sie verursacht hat. Das Verursacherprinzip zielt damit auf die Internalisierung sozialer Kosten ab. In der praktischen Umweltpolitik ist es jedoch nur eingeschränkt realisierbar, insbesondere die Zuordnung konkreter Umweltschäden zu einzelnen Verursachern gestaltet sich oft sehr schwierig (z. B. Luft- oder Gewässerverschmutzung). Im Gegensatz zum Verursacherprinzip steht das Gerneinlastprinzip. Umweltabgaben, Umweltschutzpolitik

Das Verursacherprinzip ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das Verursacherprinzip ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen (z.B. Abwasserabgaben, Abfallrecht) aber keineswegs durchgängig verwirklicht. Für die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften ist es Verfassungsgrundsatz.

Das Verursacherprinzip gehört also zu den Prinzipien des Umweltschutzes und verlangt, daß die externen Kosten einer beliebigen ökonomischen Aktivität von den Wirtschaftssubjekten zu tragen sind, die diese externen, sozialen oder volkswirtschaftlichen Kosten verursacht haben.

Anders gesagt:
Das Verursacherprinzip verlangt die Internalisierung externer Kosten.

Probleme im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip:
(1) Der Verursacher kann nicht immer ermittelt werden.
(2) Zurechnung und Quantifizierung der Schäden sind oft schwierig.
(3) Die politischen Widerstände gegen das Verursacherprinzip sind erheblich.

Zwar ist die gegenwärtige Bedeutung des Verursacherprinzips noch gering, doch dürfte sie trotz aller Probleme rasch wachsen, da das Verursacherprinzip eine marktwirtschaftliche und damit systemkonforme und wirksame Lösung des Umweltproblems bietet.

Das Verursacherprinzip darf nicht verwechselt werden mit dem Verursachungsprinzip.

In der Umweltwirtschaft:

In der Bundesrepublik Deutschland basiert die Durchsetzung der Umweltpolitik auf den drei Prinzipien Vorsorge-, Kooperationsund Verursacherprinzip. Mittels des Verursacherprinzip werden die Kosten zur Vermeidung, Beseitigung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen dem Verursacher zugerechnet. Dadurch soll eine schonende Nutzung der Umwelt gewährleistet werden. Bei Hot-spot- und Diffusionsschäden ist eine Verursacherermittlung und verursachergerechte Kostenzuweisung nicht oder nur schwer möglich.

verlangt im Umweltschutz, dass die Kosten der Vermeidung, der Beseitigung oder zum. Ausgleich von Umweltbelastungen dem Verursacher zugerechnet werden. Alle umweltpolitischen Instrumente, die sich an diesem Prinzip orientieren, haben die Aufgabe, die Umweltschäden als externe Kosten bzw. soziale Zusatzkosten von Pro- 111 1110W1L.11J1. 61VDC111 Masse in die Wirtschaftsrechnung der Umweltbeeinträchtiger einzubeziehen, d. h. diese Kosten zu ‚internalisieren\'. Damit soll das Interesse an der Schonung der Umwelt bei den wirtschaftlichen Entscheidungsträgern erhöht werden. Soweit die Internalisierung nicht geschieht, entstehen im marktwirtschaftlichen System erhebliche umwelt- und wirtschaftspolitische Nachteile: (1)Die Preise der umweltbeeinträchtigend produzierten Güter sind relativ zu niedrig und damit werden Produktion, Umsatz und Umweltbelastung zu hoch. (2)Dadurch können irreparable Umweltschäden entstanden sein oder entstehen, erhöhte Kosten für die ‚Reparatur\' von Umweltschäden notwendig und kostspielige, wiederum umweltbeeinträchtigende Ausweichbewegungen (z. B. Freizeitfahrten) hervorgerufen werden. (3)Da die einkommensschwachen Schichten der Bevölkerung von Umweltschäden i. d. R. am stärksten betroffen werden, entstehen Verteilungsungerechtigkeiten. (4)Entscheidend ist, dass aus den genannten Gründen die Nichtberücksichtigung der externen Kosten zur Senkung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz der Produktion führt, weil diese volkswirtschaftlichen Umweltschäden häufig höher sind als die Aufwendungen zur Vermeidung der Umweltbeeinträchtigung (z. B. Vergleich Emissionsminderungskosten und Gesamtschäden durch das Waldsterben). Bei der Verwirklichung des Verursacherprinzips bestehen allerdings z. T. erhebliche Probleme: ·  Der Verursacher kann häufig nicht genau identifiziert werden, z. B. bei einer Verursacherkette (Umweltbeeinträchtigungen durch Kraftfahrzeuge) oder bei komplexen Umweltschäden (z. B. Luft- und sonstige Einwirkungen beim Waldsterben). ·  Der Verursacher ist unbekannt bzw. nicht greifbar (Ausland) oder die Verursachung lag weit in der Vergangenheit. ·  Die Zurechnung der Umweltschadenskosten ist z. B. bei komplexen Umweltschäden nicht möglich (Ausweg: Verursacher muss die Kosten von politisch festgelegten Normen tragen, z. B. Kosten der katalytischen Abgasentgiftung). ·  Ausserdem können durch die strikte Durchsetzung des Verursacherprinzips unerwünschte Verteilungswirkungen (z. B. negative Beschäftigungseffekte oder hohe Belastung der einkommensschwachen Haushalte) entstehen. ·    Das Verursacherprinzip ist nicht geeignet zur schnellen Beseitigung von umweltpolitischen Notfällen und in den Fällen, in denen seine Durchsetzung zu hohe administrative Probleme und Kosten mit sich bringt. In diesen Fällen kann das Verursacherprinzip nur näherungsweise angewendet werden oder das Gemeinlastprinzip kommt zum Tragen. Die wichtigsten umweltpolitischen Instrumente zur Durchsetzung des Verursacherprinzips sind: —Umweltauflagen, —Umweltabgaben, Umweltlizenzen.  Literatur: Hartkopf, G./Bohne, M., Umweltpolitik, Bd. 1, Opladen 1983. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

Das Verursachungsprinzip (Kostenverursachungsprinzip, Kausalitätsprinzip) gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und rechnet einem Bezugsobjekt nur dann Kosten zu, wenn diese durch das Bezugsobjekt bedingt sind, d. h. wenn die Kosten bei Verzicht auf das Bezugsobjekt kurz- oder langfristig abgebaut werden können.

Kurzfristig (kurze Periode) sind nur solche Kosten zurechenbar, die bei Erstellung einer zusätzlichen Ausbringungseinheit anfallen oder bei entsprechender Produktionseinschränkung wegfallen (Grenzkosten, variable Kosten).

Langfristig (lange Periode) können auch Teile der Fixkosten zurechen bar sein (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung).

Der Anteil der nach dem Verursachungsprinzip zurechenbaren Kosten hängt von der Ausdehnung des gewählten Bezugsobjekts ab. Die Folge "Einzelerzeugnis, alle Erzeugnisse einer Produktart, Erzeugnisgruppe, Bereich, Gesamtunternehmung" ist durch ein Anwachsen der zurechenbaren Fixkosten gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Gesamtunternehmung sind alle Kosten Einzelkosten.

Kosten, die einem Bezugsobjekt nicht zugerechnet werden können, dürfen nach dem Verursachungsprinzip auch nicht mittels Gemeinkostenschlüsselung verteilt werden; sie sind vielmehr direkt in das Betriebsergebnis zu übernehmen.

(1) Das Verursachungsprinzip ist die wichtigste Regel der Kostenverteilung. Es ist im praktischen Fall dem Durchschnittsprinzip und dem Tragfähigkeitsprinzip vorzuziehen.

(2) Das Verursachungsprinzip darf nicht verwechselt werden mit dem Verursacherprinzip.

Im weitesten Sinne das Streben jeder Wissenschaft, Ursachen für beobachtete Phänomene zu suchen (und zu finden). In der Kostenrechnung fordert das Verursachungsprinzip am Beispiel der Kostenträgerrechnung: Jedem Produkt sind alle von ihm verursachten Kosten zuzurechnen (was auf direktem Weg meist nicht möglich ist). Die Existenz von Gemeinkosten, die gerade mehreren Produkten gemeinsam zuzurechnen sind, zeigt, dass es auch andere Kausalitäten gibt, z.B. die Kostenstelle »Gebäude« verursacht Kosten It. den Belegen der Buchhaltung, die aber nicht vollständig durch bestimmte Produktarten bzw. -mengen hervorgerufen sind.

Das konsequenteste auf dem Verursachungsprinzip beruhende Kostenrechnungssystem ist die relative Einzelkostenrechnung. Wenngleich sie sich als Gesamtsystem bisher nicht durchgesetzt hat, verweist sie auf die Notwendigkeit der (selbst)kritischen Frage: Ist eine (in Wissenschaft und/oder Praxis) vorgeschlagene Zahlenangabe und/oder Berechnungsmethode Abbildung der Wirklichkeit (z.B. als Zahlenwert, korrekte Dokumentation vorausgesetzt, Materialverbrauch It. Materialentnahmeschein oder Arbeitszeit nach Aufschreibung; als Methode die Break-Even-Analyse), ein Szenario (z.B. die Antwort auf Fragen wie »Welche Kosten wären angefallen, wenn sich nur die Output-Menge geänderte hätte?« Plankostenrechnung), weder unmittelbar noch durch Hypothesen aus der Wirklichkeit begründbar (z.B. zahlreiche Praktiker-Schemata der Kostenträgerrechnung)?

Zuweilen wird dem Verursachungsprinzip ein »Tragfähigkeitsprinzip« gegenübergestellt. Das ist realistisch im Vorgehen der Deckungsbeitragsrechnung, die bewusst auf die künstliche Zurechnung fixer Kosten verzichtet (was einen Ausgleich durch lukrativere Produkte, Zeiten, Kunden etc. erfordert (Kalkulation). Unrealistisch wird das Tragfähigkeitsprinzip, wenn bei zwangsläufig gemeinsam auftretenden Produkten (z.B. Benzin, Heizöl, Schweröl in der Raffinerie) die Kosten dieser »Kuppelproduktion« willkürlich entsprechend der Marktpreise verteilt werden (für derartige Fälle gibt es immer nur Daumenpeil-Methoden, logischerweise auf Ebene der Produkte keine eindeutig zurechenbaren Kosten). Steht gerade auf gesamtwirtschaftlicher, sozialer und/oder ökologischer Ebene der Einfluss von Menschen im Vordergrund, so kann man vom Verursacherprinzip sprechen.

Nach dem Kostenverursachungsprinzip müssen jedem Kostenträger die Kosten zugerechnet werden, die dieser verursacht hat. Die Zurechenbarkeit der Kosten nach dem Verursachungsprinzip bereitet Schwierigkeiten hinsichtlich der Verteilung der fixen Kosten auf die Kostenträger. Durch die Leistungserstellung werden nur die variablen Kosten direkt verursacht, während die fixen Kosten unabhängig von der Leistungserstellung anfallen. Es müssen jedoch nach dem Verursachungsprinzip diejenigen Kosten für jede Leistungseinheit ermittelt werden, die durch sie tatsächlich verursacht worden sind.

Bei der Massenproduktion und bei der Sortenproduktion, bei der ein einheitliches Produkt oder verwandte Produkte hergestellt werden, läßt sich das Verursachungsprinzip hinsichtlich der Zurechenbarkeit der fixen Kosten mit Hilfe der Divisionskalkulation anwenden.

In allen anderen Produktionen, bei denen eine Vielzahl von Produkten erzeugt wird, ist die Zurechnung der fixen Kosten auf die einzelnen Kostenträger nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich. Man wendet ersatzweise das Durchschnittsprinzip oder das Proportionalitätsprinzip in Form der Zuschlagskalkulation oder der Äquivalenzziffernrechnung an. Die fixen Kosten werden dabei nicht nach dem Ursache-Wirkungs-Zusammenhang, sondern nach dem bestehenden Zweck-FolgeZusammenhang verteilt.

Siehe auch: Kostenverursachungsprinzip

Kostenzurechnungsprinzipien

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