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Vollbeschäftigung

eines der Ziele des magischen Dreiecks bzw. Vierecks. Eine weite Fassung des Begriffs schliesst die Vollauslastung aller Produktionsfaktoren ein. In engerer Fassung bezieht sich Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit. Die wichtigsten Varianten dieser Definition sind: ·  Die Zahl der Arbeitslosen entspricht der Zahl der offenen Stellen. ·  Die Arbeitslosenquote liegt unterhalb einer bestimmten Grenze; das Spektrum der dabei genannten Sätze schwankt im Zeitablauf und reicht von 0,8% bis 4%. Die Arbeitslosenquote wird im allgemeinen gemessen, indem man die Zahl der Arbeitslosen zur Zahl der Erwerbspersonen in Beziehung setzt. Unterschiede ergeben sich dabei je nachdem, ob die Erwerbspersonen die Selbständigen einschliessen (Erwerbspersonen insgesamt) oder nur die abhängigen Erwerbspersonen (Summe aus Arbeitslosen und abhängig Beschäftigten) umfassen. Die internationale Vergleichbarkeit von Arbeitslosenquoten wird dadurch erschwert, dass sowohl die Arbeitslosen als auch die Erwerbspersonen in den einzelnen Ländern unterschiedlich abgegrenzt werden. 1954 machte das Internationale Arbeitsamt einen Versuch, Arbeitslosigkeit einheitlich und allgemein verbindlich zu definieren. Als Arbeitslose sollten solche Personen gezählt werden, die arbeitsfähig, gegenwärtig aber stellungslos sind und nach einer Beschäftigung suchen, gleichgültig, ob sie vorher beschäftigt waren, nur vorübergehend beurlaubt sind, bereits die Altersruhegrenze erreicht haben oder die Stellen erst für spätere Zeit suchen. In den USA werden als Arbeitslose Personen ab 16 Jahren erfasst, die in der Berichtswoche nicht erwerbstätig waren, jedoch nach einer Stelle suchen und arbeitsfähig sind. Sie werden auf die gesamte Erwerbsbevölkerung bezogen, die — wie die Arbeitslosen — in monatlichen Haushaltsstichproben ermittelt wird. In der Bundesrepublik werden die bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten Arbeitslosen (ab 15 Jahren) auf die abhängigen Erwerbspersonen (Arbeitslose und abhängig Beschäftigte) bezogen. Als arbeitslos gelten alle Personen, die nicht oder nur geringfügig (unter 20 Stunden) beschäftigt sind und eine Stelle suchen, sofern sie beim Arbeitsamt registriert sind. Nicht erfasst werden nicht gemeldete Arbeitssuchende, rückkehrende Gastarbeiter (beide im Zähler wie im Nenner), Kurzarbeiter, Umschüler und Personen, die das Altersruhegeld vorgezogen haben. Durch die Zahlung von Schlechtwettergeld wird zudem die saisonale Arbeitslosigkeit wesentlich reduziert.         Literatur: Teichmann, U., Grundriss der Konjunkturpolitik, 4. Aufl., München 1988. Wagner, H., Stabilitätspolitik, München, Wien 1989.

Ziel des Stabilitätsgesetzes, welches dann erreicht ist, wenn jeder »arbeitsfähige« und »arbeitswillige« Arbeitsuchende zum herrschenden Lohn eine »zumutbare« Beschäftigung findet. Üblicherweise wird die (Nicht-)Realisation dieses Ziels an der jeweiligen Arbeitslosenquote abgelesen.

1. ist gesamtwirtschaftlich dann erreicht, wenn alle arbeitsfähigen und arbeitssuchenden Personen tatsächlich Beschäftigung gefunden haben. Als erlaubte Abweichung wird häufig eine Arbeitslosigkeit von 3 % angesehen.

2. ist betriebswirtschaftlich (aus Sicht der Kostenrechnung) bei S-förmigem Gesamtkostenverlauf dann erreicht, wenn die Stückkosten ihr Minimum erreichen. Im Falle linearen Gesamtkostenverlaufs wird die Vollbeschäftigung durch die Kapazität bestimmt. Sie ist dann erreicht, wenn die gesamten fixen Kosten zu Nutzkosten werden, d.h. die Leerkosten gleich Null sind. Bei Vollbeschäftigung ist die Kapazität voll ausgelastet. Ist die Beschäftigung geringer, liegt -f Unterbeschäftigung vor. Bei Mehrstufenfertigung und bei Mehrproduktfertigung ist die Beschäftigung für einzelne Betriebe der Kostenstellen gesondert zu ermitteln, da nie alle Teile eines Unternehmens gleich stark ausgelastet sind.

1. allgemein die vollständige bzw. »normale« Inanspruchnahme aller Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Produktionskapazitäten, Kapitalien usw.); siehe auch Beschäftigungsgrad. 2. vollständige Inanspruchnahme der Arbeitskräfte in einer Volkswirtschaft. Da ein bestimmtes Maß an Arbeitslosigkeit immer gegeben ist, wird Vollbeschäftigung nicht nur bei 0% Arbeitslosigkeit angenommen. In den 60er Jahren sah man Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote von 0,8 % als gegeben. Heute wird Vollbeschäftigung in den Zielen der Wirtschaftspolitik unterschiedlich, dem Verlauf der Konjunktur entsprechend zwischen 2 und 3,5 % Arbeitslosenquote angenommen. Vollbeschäftigung ist eines der Hauptziele des Magischen Vierecks.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Im wirtschaftswissenschaftlichen Sprachgebrauch charakterisiert dieser Begriff einen Beschäftigungszustand. bei dem die Arbeitslosigkeit etwa 2-4% (oder noch mehr) ausmacht. Man geht also von einer stets existierenden Sockelarbeitslosigkeit aus.

Wirtschaftslage, in der die Arbeitslosenquote sehr gering ist. Magisches Viereck.

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