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Volljährigkeit
Volljährigkeit ist nach § 2 BGB in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben. Wer also seinen 18. Geburtstag feiert, der muss wissen: Ab jetzt ist er voll geschäftsfähig. Dies bedeutet z. B.: Verträge können mit wirksamer Kraft abgeschlossen werden.
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