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Vor- und Nachbörse
Handel
von
börsennotiert
en
Wertpapiere
n außerhalb der
Börsenzeit
; im weiteren Sinne sämtlicher
Handel
in solchen
Wert
en, der nicht über den
Makler
läuft. Die Abschlüsse
erfolg
en zum
Börsenpreis
, der von diesen Abschlüssen nicht beeinflußt wird. Hierin wird eine Beeinträchtigung der ?richtigen?
Preisermittlung
gesehen und die
Forderung
nach
Börsenzwang
erhoben. Dieser
Forderung
hat die deutsche
Bankwirtschaft
1968 durch eine freiwillige
Vereinbarung
der Börseneinschaltung entsprochen, sofern dies von den
Auftraggeber
n nicht ausdrücklich untersagt wurde.
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