Darlehen, das in Form eines Festdarlehens später durch eine andere Finanzierung abgelöst wird. Häufig werden Vorausdarlehen auf einen Bausparvertrag bis zu dessen Zuteilung gegeben. Auf eine Tilgung wird bis zur Ablösung verzichtet, wenn der Bausparvertrag weiterhin mit der Regelsparrate bespart wird.