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Vorbehaltszahlung
Wenn der
Begünstigte
unter einem
Akkreditiv
Dokumente
vorlegt, die nicht in allen
Punkt
en den
Bedingung
en des
Akkreditivs
entsprechen, kann er die mit der
Abwicklung
beauftragte
Bank
bitten,
Zahlung
unter
Vorbehalt
zu
leiste
n. Die
Zahlung
erfolgt dann, wenn diese
Bank
einverstanden ist, unter der Voraussetzung, daß die
Dokumente
trotz der
Abweichungen
von der
Akkreditivbank
aufgenommen werden. Anderenfalls
gilt
eine
Rückzahlung
zuzüglich
Zinsen
und
Kosten
als vereinbart.
Rechte
und Pflichten der
beteiligten
Banken
im Zusammenhang mit nichtakkreditivgemäßen
Dokumente
n sind in den Einheitlichen
Richtlinien
und Gebräuchen für
Dokumenten-Akkreditiv
e (
EPA
500) geregelt.
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