Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Vorfälligkeitsentgelt

Wenn ein Festdarlehen durch zweiseitige Vereinbarung zwischen Bank und Darlehensnehmer vor Fälligkeit zurückgezahlt wird, steht der Bank eine Entschädigung für die vorzeitige Fälligkeitsvereinbarung zu. Das Entgelt wird zweiseitig grundsätzlich frei vereinbart. Aus Billigkeitsgründen sind von der Rechtsprechung gewisse Grenzen gesetzt worden. Banken müssen ihren Schaden regelmäßig durch entgangenen Zins, Refinanzierungskosten oder vergebliche Bearbeitungskosten plausibel machen können.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Vordatierung
Vorfälligkeitsentschädigung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Überschuldungsbilanz Mehrarbeitszuschlag Koalitionsmodell
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum