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Vorfälligkeitsentgelt
Wenn ein
Festdarlehen
durch zweiseitige
Vereinbarung
zwischen
Bank
und
Darlehensnehmer
vor
Fälligkeit
zurückgezahlt wird, steht der
Bank
eine
Entschädigung
für die vorzeitige Fälligkeitsvereinbarung zu. Das
Entgelt
wird zweiseitig grundsätzlich frei vereinbart. Aus Billigkeitsgründen sind von der
Rechtsprechung
gewisse Grenzen gesetzt worden.
Banken
müssen ihren
Schaden
regelmäßig durch entgangenen
Zins
,
Refinanzierungskosten
oder vergebliche Bearbeitungskosten plausibel machen können.
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Vorfälligkeitsentschädigung
Weitere Begriffe :
Überschuldungsbilanz
Mehrarbeitszuschlag
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