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Vorgründungsgesellschaft
Der Errichtung einer
Kapitalgesellschaft
geht oft ein Vorvertrag
voraus
, in dem die späteren
Gründer
gegenseitig die
Verpflichtung
übernehmen, die
Gesellschaft
zu errichten. Vorgründungsgesellschaft nennt man eine
Gesellschaft
in der Zeit vom Beschluss der
Gründer
, eine
Gesellschaft
zu errichten, bis zum
Abschluss
des notariellen
Gesellschaftsvertrag
s bzw. bis zur
Feststellung
der
Satzung
. Die Vorgründungsgesellschaft tritt in der
Regel
im Außenverhältnis nicht in Erscheinung, da sie nur interne
Aufgabe
n zu erfüllen hat. Der Vorvertrag
bedarf
zu seiner Gültigkeit derselben Form wie der endgültige
Gesellschaftsvertrag
.
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