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Vormerkung
ist eine
Eintragung im Grundbuch
, die noch nicht den Eintrag des
Recht
s selbst (z.B.
Eigentum
) darstellt, sondern das Entstehen des
Recht
s ankündigt und verhindert, daß ein
Recht
einer anderen Person einen höheren
Rang
einnimmt. Beispiel: Beim Kaufeines
Grundstück
s läßt der
Käufer
eine
Auflassungsvormerkung
(
Auflassung
) ins
Grundbuch
eintragen um zu verhindern, daß in der Zeit zwischen
Vertragsschluß
und endgültiger
Eintragung
der
Auflassung
durch den Grundbuchbeamten eine andere
Auflassung
infolge eines zweiten
Verkaufs
vorher eingetragen wird. Ebenso vor
Eintragung
von
Hypothek
oder
Grundschuld
.
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