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Vorratspolitik
Gegenstand der V. können sowohl Inputals auch Outputgüter sein. Durch Bevorratung soll sichergestellt werden, dass ausreichende Materialmengen für die geplanten Fertigungsprozesse zur Verfügung stehen;
ausreichende Mengen an Fertigerzeugnissen bzw. veräußerungsfähigen Halbfertigerzeugnissen verfügbar sind, um Lieferengpässe zu vermeiden (Erfüllung absatzwirtschaftlicher Ziele).
Der Handlungsspielraum der V. wird einerseits von dem Ziel der Versorgungssicherheit, andererseits von den finanziellen bzw. kapitalmäßigen Ressourcen des Unternehmens geprägt. Die Vorratshaltung verursacht Kosten und ist mit Risiken (Verder B, Schw und , Veralterung) verbund en. V. richtet sich aber nicht nur auf diemittel oder langfristige Sicherstellung der Versorgung insbesonderemit Inputgütern; auch spekulativeZiele in Hinblick auf Preisbewegungen können die V. beeinflussen. Schließlich können auch marktstrategische Überlegungen (z. B. Behinderung von Wettbewerbern durch Aufkauf großer Mengen oder bestimmterQualitäten) Anlaß vorratspolitischerMaßnahmen sein.
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