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Vorratsvermögen
Vorräte („inventories“) sind Vermögensgegenstände, die im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs zum Verkauf gehalten werden, sich im Herstellungsprozess für einen Verkauf befinden oder im Herstellungsprozess verbraucht werden (IAS 2.4). Es wird unterschieden nach: Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert („net realisable value“, IAS 2.4). Wenn der Verkaufspreis sinkt, kann es zu einer Abschreibung auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert kommen. Entfallen die Gründe für eine Abwertung, so ist auf den gestiegenen Wiederbeschaffungswert bzw. den niedrigeren Nettoveräußerungswert zuzuschreiben. Die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten stellen die Obergrenze der Zuschreibung dar. Für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens kommen Verfahren der Bewertungsvereinfachung (Durchschnittsmethode, FIFO und alternativ gegenwärtig noch LIFO) zur Anwendung.
Siehe auch: Lagerbestand
Das Vorratsvermögen ist ein Teil des Umlaufvermögens. Es bezeichnet die auf Lager befindlichen, für den Produktions- und Absatzprozeß bestimmten Werkstoffe und Produkte, die in der Bilanz unter den Positionen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate) und fertige Erzeugnisse (Fertigprodukte) ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Der Begriff des Vorratsvermögens beinhaltet die aktienrechtlichen Gliederungsposten (1) Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, (2) unfertige Erzeugnisse und (3) fertige Erzeugnisse, Waren. Während für Fertigungsbetriebe in der Regel alle diese Gliederungsposten Bedeutung haben, weisen Handelsbetriebe im allgemeinen nur fertige Erzeugnisse, Waren und Dienstleistungsbetriebe Betriebsstoffe aus. Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe sind Vorräte, die in die Produktion eingehen. Rohstoffe bilden dabei den Hauptbestandteil eines Produkts (z. B. Holz), Hilfsstoffe nur einen Nebenbestandteil (z. B. Schrauben), während Betriebsstoffe allein der Fabrikation dienen und verbraucht werden, ohne in das Fertigerzeugnis einzugehen (z. B. Energiestoffe). Unfertige Erzeugnisse sind alle Vorräte, die noch nicht verkaufsfertige Produkte darstellen, für die jedoch durch Be oder Verarbeitung bereits Aufwendungen (z. B. Löhne) entstanden sind.
Als fertige Erzeugnisse oder Waren werden schließlich solche Vorräte bilanziert, die zum Verkauf bestimmtsind.
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